ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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An English translation of our General Terms and Conditions is available here.
Please note that this is an AI-assisted translation provided for convenience only. In case of any discrepancy or ambiguity, the German version shall prevail.

Matthias Pick / The Picks
August-Baudert-Str. 17
99510 Apolda
0176 / 83223692
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www.thepicks.de

I. Geltungsbereich, Allgemeines und Definitionen

  1. Geltungsbereich

    Für sämtliche Verträge von Matthias Pick / The Picks (im Folgenden „Auftragnehmer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern innerhalb von Angeboten, Verträgen oder sonstigen schriftlich oder in Textform getroffenen Vereinbarungen nichts Abweichendes vereinbart wurde.

    Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Hochzeitspaar“) gehen diesen AGB vor.

    Die AGB ergänzen die individuelle Vereinbarung und regeln insbesondere solche Punkte, die im jeweiligen Vertrag nicht oder nicht abschließend geregelt sind.

  2. Definitionen

    a) Fotografien / Fotos
    Fotografien sind sämtliche im Rahmen des Auftrags gefertigten fotografischen Aufnahmen, unabhängig vom Speichermedium oder der Speicherform.

    b) Videoaufnahmen / Videos
    Videoaufnahmen sind sämtliche im Rahmen des Auftrags gefertigten bewegten Bild- und Tonaufnahmen.

    c) Fotoshooting
    Als Fotoshooting gilt die Durchführung der vertraglich vereinbarten fotografischen Leistungen.

    d) Auftraggeber
    Auftraggeber sind die im jeweiligen Vertrag genannten Vertragspartner. Bei Hochzeitsaufträgen sind dies grundsätzlich beide Mitglieder des Hochzeitspaares.

II. Durchführung der vertraglichen Leistungen

1. Umfang der Leistungen

Maßgeblich für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist der geschlossene Vertrag bzw. das angenommene Angebot.

Verringerungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der übereinstimmenden Vereinbarung in Textform, insbesondere per E-Mail oder vergleichbarer elektronischer Kommunikation.

Erweiterungen der vertraglichen Leistungen können bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung einvernehmlich vereinbart werden. Hierfür ist ebenfalls Textform ausreichend.

2. Mitwirkung des Auftraggebers

Informationen und Mitwirkungen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, stellt der Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung.

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer insbesondere über für die Durchführung relevante Änderungen des Tagesablaufs, der Location, der Gästezahl oder sonstiger Rahmenbedingungen.

3. Fotobox / Photobooth

Sofern eine Fotobox, Photobooth, GIF-Box oder vergleichbare Leistung vereinbart wurde, ist diese bestimmungsgemäß zu nutzen.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung durch ihn oder von ihm zu vertretende Dritte entstehen.

4. Künstlerische Gestaltung

Die Gestaltung der Fotografien und Videos obliegt dem Auftragnehmer. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich im persönlichen und künstlerischen Stil des Auftragnehmers.

Dies betrifft insbesondere die Auswahl der Motive und Aufnahmen, Bildbearbeitung, Bildlook, Videoschnitt, Gestaltung sowie die Auswahl der Musik.

Individuelle gestalterische Wünsche des Auftraggebers können vorab besprochen werden. Sie werden nur dann Bestandteil der vertraglichen Leistung, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wurden.

Abweichungen von nicht ausdrücklich vereinbarten Vorstellungen stellen keinen Mangel der vertraglichen Leistung dar.

Nachträglich gewünschte Änderungen oder zusätzliche Leistungen können zu einer zusätzlichen Vergütung führen.

5. Fotobücher und andere Zusatzprodukte

Sofern ein Fotobuch Bestandteil der vertraglichen Leistungen ist, erfolgt die Bildauswahl grundsätzlich durch den Auftragnehmer.

Der Auftraggeber erhält im Rahmen einer vereinbarten Revision einmalig die Möglichkeit, einzelne Bilder auszutauschen. Weitere Revisionen können mit 50 € pro zusätzlicher Revision berechnet werden.

Die Druckfreigabe erfolgt durch den Auftraggeber.

6. Übergabe der Fotografien

Das Bildmaterial wird dem Auftraggeber in bearbeitetem Zustand und hochauflösend im JPG-Format zur Verfügung gestellt.

Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW-Dateien) besteht nicht.

7. Übergabe der Videos

Sofern eine Videoleistung vereinbart wurde, wird das Video im individuell bearbeiteten Stil des Auftragnehmers als MP4-Datei in Full-HD-Qualität übergeben.

Der Filmschnitt erfolgt entsprechend der kreativen und gestalterischen Handschrift des Auftragnehmers.

Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteten Rohmaterials, insbesondere ungeschnittener Video- oder Tonaufnahmen, besteht nicht.

Für die musikalische Untermalung werden Musikstücke verwendet, deren Nutzung im Rahmen der Filmproduktion rechtlich zulässig ist. Ein Anspruch auf die Verwendung bestimmter kommerzieller Musiktitel besteht nicht.

Die stilistische Richtung der musikalischen Untermalung kann im Vorfeld abgestimmt werden.

8. Lieferzeit

Der Auftragnehmer schuldet die Übergabe der bearbeiteten Fotografien grundsätzlich innerhalb von acht Wochen nach dem Fototermin.

Für Zusatzprodukte, die einen darüber hinausgehenden Produktionsaufwand erfordern, kann ein gesonderter Übergabetermin vereinbart werden.

9. Aufbewahrung der Daten

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, digitale Bild- oder Videodaten nach vollständiger Übergabe dauerhaft aufzubewahren.

Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, Bild- und Videodaten zur Dokumentation und zum Nachweis der Urheberschaft sowie aus organisatorischen Gründen aufzubewahren.

Eine dauerhafte oder bestimmte Aufbewahrungsdauer wird nicht garantiert.

III. Urheberrecht

1. Urheberschaft

Urheber sämtlicher im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses angefertigten Fotografien und Videos ist der Auftragnehmer bzw. die jeweils urheberrechtlich berechtigte Person.

Die urheberrechtlichen Rechte bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Urheberrechtlicher Schutz

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das vom Auftragnehmer gelieferte Bild- und Videomaterial urheberrechtlich geschützt ist.

Die Einräumung von Nutzungsrechten lässt die Urheberschaft des Auftragnehmers und die ihm gesetzlich zustehenden Rechte unberührt.

IV. Nutzungsrechte des Auftraggebers

1. Private Nutzung

Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags gefertigten Fotografien ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur privaten Nutzung.

Das Nutzungsrecht wird mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

2. Umfang der privaten Nutzung

Die private Nutzung umfasst insbesondere:

das Speichern und Archivieren der Fotografien,

das Ausdrucken und Vervielfältigen der Fotografien,

die Erstellung privater Abzüge, Poster und Fotobücher,

die Weitergabe der Fotografien an Familienangehörige, Freund*innen, Hochzeitsgäste und sonstige Personen aus dem persönlichen Umfeld,

die private Veröffentlichung der Fotografien, insbesondere auf privaten Social-Media-Accounts.

Die Weitergabe der Fotografien zum privaten Gebrauch stellt keine Übertragung des Urheberrechts dar.

3. Gewerbliche Nutzung

Eine gewerbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung der Fotografien durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Dies gilt insbesondere für die Nutzung zu Werbe-, Marketing-, redaktionellen oder sonstigen geschäftlichen Zwecken.

4. Nutzung durch Dritte

Die private Weitergabe der Fotografien an Familienangehörige, Freund*innen und sonstige Personen aus dem persönlichen Umfeld ist ausdrücklich gestattet.

Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

Dies betrifft insbesondere die Nutzung durch andere Dienstleister wie Stylistinnen, DJs, Dekorateurinnen, Locationbetreiberinnen, Hochzeitsplanerinnen oder andere Unternehmen zu deren eigenen geschäftlichen oder werblichen Zwecken.

5. Bearbeitung und Veränderung

Übliche technische Anpassungen im Rahmen der privaten Nutzung sind zulässig. Hierzu zählen insbesondere Zuschnitte, Größenanpassungen und Anpassungen des Bildformats für die private Nutzung in sozialen Netzwerken.

Eine wesentliche gestalterische oder inhaltliche Veränderung der Fotografien ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

6. Nutzung durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer behält sämtliche ihm zustehenden Nutzungsrechte an den angefertigten Fotografien und Videos.

Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, das entstandene Bild- und Videomaterial für das eigene Portfolio, die eigene Website, soziale Medien, Eigenwerbung sowie sonstige Zwecke der Selbstdarstellung zu verwenden, soweit dem keine Rechte der abgebildeten Personen oder sonstige berechtigte Interessen entgegenstehen.

Die konkrete Veröffentlichung wird im persönlichen Austausch mit dem Auftraggeber abgestimmt.

V. Honorar und Auslagen

1. Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmers wird als Stundensatz oder als Pauschalpreis vereinbart.

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung werden entsprechend berücksichtigt, sofern gesetzlich erforderlich.

2. Reise- und Übernachtungskosten

Sofern nicht anders vereinbart oder im Angebot bereits enthalten, sind für die Durchführung des Auftrags erforderliche Reise- und Übernachtungskosten nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung.

Der Auftraggeber trägt diese Kosten in angemessener Höhe.

Der Auftraggeber kann nach vorheriger Absprache eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen oder die tatsächlich anfallenden Übernachtungskosten übernehmen.

3. An- und Abreise

An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich vom Geschäftssitz in Apolda.

Reisen bis 25 km einfache Strecke vom Geschäftssitz sind, sofern nicht anders vereinbart, mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

Darüber hinausgehende Fahrten werden mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer berechnet, sofern die entsprechenden Fahrtkosten nicht bereits im Angebot enthalten sind.

Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen und Verpflegung werden die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Auslagen in Rechnung gestellt.

4. Sonstige Kosten

Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Eintrittsgelder sowie erforderliche Transfers vor Ort sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung und werden vom Auftraggeber getragen.

5. Verlängerung der Leistungszeit

Verlängerungen der vereinbarten Leistungszeit werden je angefangene halbe Stunde auf Grundlage des im Vertrag vereinbarten Stundensatzes berechnet.

6. Terminreservierungsgebühr

Bei Vertragsschluss ist grundsätzlich eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 500 € zu zahlen.

Sofern im individuellen Vertrag oder Angebot ein anderer Betrag vereinbart wurde, gilt der individuell vereinbarte Betrag.

Die Terminreservierungsgebühr wird auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet.

Der Termin gilt für den Auftragnehmer erst mit Eingang der vereinbarten Terminreservierungsgebühr als verbindlich reserviert.

Die Zahlungsfrist beträgt sieben Tage nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Fälligkeit

Weitere Vergütungsansprüche des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

8. Nutzungsrechte und vollständige Zahlung

Die Einräumung der in Abschnitt IV geregelten Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Die Übertragung des Eigentums an digitalen Fotografien oder Videos ist nicht geschuldet. Physische Produkte wie Abzüge, Fotobücher oder andere vereinbarte Druckprodukte werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung geliefert.

VI. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Rechtsfolgen

1. Kündigung durch den Auftraggeber

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor dem vereinbarten Ausführungstermin, steht dem Auftragnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung bzw. Schadensersatz in folgender Höhe zu:

bei einer Kündigung mehr als 180 Tage vor dem Ausführungstermin: 30 % der vereinbarten Vergütung,

bei einer Kündigung zwischen 180 und 91 Tagen vor dem Ausführungstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung,

bei einer Kündigung zwischen 90 und 14 Tagen vor dem Ausführungstermin: 75 % der vereinbarten Vergütung,

bei einer Kündigung weniger als 14 Tage vor dem Ausführungstermin: 95 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eine berechtigte Kündigung aus einem wichtigen Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, bleibt hiervon unberührt.

2. Kündigung durch den Auftragnehmer

Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag aus einem von ihm zu vertretenden wichtigen Grund, entfällt der Vergütungsanspruch für noch nicht erbrachte Leistungen.

Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Ansprüche bestehen.

VII. Außergewöhnliche Umstände und behördliche Einschränkungen

1. Allgemeines

Kann die vertraglich vereinbarte Leistung aufgrund behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Beschränkungen oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, nicht oder nur wesentlich eingeschränkt durchgeführt werden, werden sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Anpassung des Vertrags bemühen.

2. Verschiebung

Ist eine Verschiebung der Hochzeit bzw. des vereinbarten Leistungszeitraums möglich, wird der Auftragnehmer im Rahmen seiner Verfügbarkeit versuchen, einen Ersatztermin zu ermöglichen.

Bereits gezahlte Terminreservierungsgebühren werden auf den neuen Termin angerechnet.

3. Preisänderung bei Verschiebung

Bei einer Verschiebung können sich die vereinbarten Preise verändern, wenn sich durch die Verschiebung insbesondere die zeitliche Entfernung zum ursprünglichen Termin oder der Wochentag verändert.

Bei einer Verschiebung um mehr als sechs Monate bis einschließlich eines Jahres erhöht sich die vereinbarte Vergütung um 5 %.

Bei einer Verschiebung um mehr als ein Jahr erhöht sich die vereinbarte Vergütung um 10 %.

Findet die Durchführung zusätzlich an einem anderen Wochentag statt, kann eine weitere Anpassung vereinbart werden.

4. Keine mögliche Verschiebung

Ist eine zumutbare Verschiebung nicht möglich, werden sich die Parteien um eine einvernehmliche Beendigung des Vertrags bemühen.

Gesetzliche Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

VIII. Pauschalierter Schadensersatz

Soweit in diesen AGB ein pauschalierter Schadensersatz oder eine pauschalierte Entschädigung vorgesehen ist, bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Auftragnehmer bleibt seinerseits der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

IX. Haftung

1. Allgemeine Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

2. Mitwirkung und Weisungen des Auftraggebers

Für Schäden, Mängel oder nur teilweise ausgeführte Leistungen, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben oder Weisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

3. Verhinderung des Auftragnehmers

Kann der Auftragnehmer aufgrund besonderer Umstände, insbesondere Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen oder anderer nicht zu vertretender Ereignisse, die vereinbarte Leistung nicht erbringen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich nach Möglichkeit um einen geeigneten Ersatz bemühen.

Ein Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit eines Ersatzfotografen oder einer Ersatzvideografin besteht nicht, soweit dies außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegt.

Für Leistungen oder Mehrkosten Dritter, die der Auftraggeber selbst beauftragt, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

4. Bereits geleistete Zahlungen

Für aufgrund einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verhinderung nicht erbrachte Leistungen werden bereits gezahlte Vergütungen für diese Leistungen zurückerstattet, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Ansprüche bestehen.

5. Verhalten und Eigenverantwortung beim Fotoshooting

Der Auftraggeber nimmt an Fotoshootings und an der Nutzung vorgeschlagener Fotospots grundsätzlich eigenverantwortlich teil.

Der Auftragnehmer kann Orte und Situationen für Aufnahmen vorschlagen. Die Entscheidung, einen solchen Ort zu betreten oder eine bestimmte Handlung auszuführen, trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf eigenverantwortliches Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind, soweit der Auftragnehmer den Schaden nicht selbst zu vertreten hat.

6. Digitale Bilddaten

Für Verlust oder Beschädigung digitaler Bild- und Videodaten haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftragnehmer trifft angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherung der Daten, kann einen vollständigen Ausschluss technischer oder sonstiger Datenverluste jedoch nicht garantieren.

7. Lieferzeiten

Für Verzögerungen bei der Lieferung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Unpünktlichkeit und Verhinderung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Verhinderungen, die er nicht zu vertreten hat.

9. Beanstandungen

Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich geschuldeten Leistung sollen dem Auftragnehmer möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien bzw. Videos in Textform mitgeteilt werden.

Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

X. Vertraulichkeit und Datenschutz

1. Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur Durchführung des Vertrags ist es erforderlich, personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten.

Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

2. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt die ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen persönlichen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

3. Eingesetzte Dienstleister

Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen externe Dienstleister einsetzen, insbesondere für Bildbearbeitung, Alben, Fotolabore, Online-Galerien, Datenspeicherung oder vergleichbare Leistungen.

Diese werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen ausgewählt und eingebunden.

4. Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist Bestandteil der Informationen, die dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.

XI. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

2. Individuelle Vereinbarungen und Textform

Individuelle Vereinbarungen und Änderungen des Vertrags können, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform vereinbart werden.

Textform umfasst insbesondere die Kommunikation per E-Mail oder vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel.

3. Gerichtsstand

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig und eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden kann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

4. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.